Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sklave

Sklave

, m.
Mensch ohne persönliche Freiheit, der im Eigentum eines anderen steht; insb. Leibeigener im römisch-rechtlichen Sinne, auch Kolonialsklave; der Herr kann über den Sklaven idR. frei verfügen, über seine Arbeitskraft bestimmen, ihn veräußern
I bezügl. Unfreiheit, eingeschränkter Rechts- und Geschäftsfähigkeit, Arbeitspflicht
II bezügl. Versklavung und Veräußerbarkeit
III bezügl. Freilassung, Befreiung und Freigelassener
IV übtr.