Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sold
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Sohnsfrau
Sohnskind
Sohnssohn
Sohnstochter
Sohnsweib
1(Soke)
2(Soke)
Sol
(Solagzucht)
Solawechselbrief
Sold
, m., Solidus, m.I eine Währungseinheit, Münze; oft wie Schilling (III)
II (regelmäßige oder einmalige) Entlohnung, Besoldung, Einkunft
- 1 für Dienste im zivilen Bereich; in js. Sold liegen bei jm. in Anstellung sein (Belege 1528 u. 1567)
- 2 für den Kriegs- und Waffendienst; insb. als Monats- oder Wochenlohn eines Söldners, Soldaten (II); auf/an den Sold fahren sich gegen Entgelt als 1Reiter (I) zum Kriegsdienst verpflichten; jn. in Sold nehmen/aufnehmen jn. als Söldner einstellen; in Sold sein/befinden/gehen eingestellt sein/werden; aus dem Sold sein entlassen werden