Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sold

Sold

, m., Solidus, m.
I eine Währungseinheit, Münze; oft wie Schilling (III) 
II (regelmäßige oder einmalige) Entlohnung, Besoldung, Einkunft
  • 1 für Dienste im zivilen Bereich; in js. Sold liegen bei jm. in Anstellung sein (Belege 1528 u. 1567)
  • 2 für den Kriegs- und Waffendienst; insb. als Monats- oder Wochenlohn eines Söldners, Soldaten (II); auf/an den Sold fahren sich gegen Entgelt als 1Reiter (I) zum Kriegsdienst verpflichten; jn. in Sold nehmen/aufnehmen jn. als Söldner einstellen; in Sold sein/befinden/gehen eingestellt sein/werden; aus dem Sold sein entlassen werden