Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1Soll
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Solidum
1Soll
, m.I jmd., der etwas schuldet (I); jmd., der eine Schuld (VI) trägt; (einer Sache) Soll sein schuld sein an; des Ferches/Leibes Soll sein des Todes schuldig sein
II Person, der etwas geschuldet wird
IV Geschädigter