Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1Soll

1Soll

, m.
I jmd., der etwas schuldet (I); jmd., der eine Schuld (VI) trägt; (einer Sache) Soll sein schuld sein an; des Ferches/Leibes Soll sein des Todes schuldig sein
II Person, der etwas geschuldet wird
III Schuldiger; der selbe Soll wie Selbscholl (III) 
IV Geschädigter