Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sommersalz
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Sommerrecht
Sommerrock
Sommerroggen
(Sommerroggenzehnt)
Sommerroß
Sommersaat
Sommersalz
, n.
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I
während des Sommers (I) gewonnenes Salz
- als ist ... mit denen ... markgrafen zu Brandenburg durch der stadt Luͤneburg buͤrgermeistere und rathmanne dahin gehandelt und verglichen worden, daß die maͤrkischen unterthanen das uͤbrige sommersalz von dannen abholen und an sich erkaufen moͤchtennach 1665 NStaatsbMag. VIII 25Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
II
wie Sommermeister
- ist ... verglichen worden, bey einem jeden meister- oder sommersalz, das ist von anfang der neuen oder heurigen arbeit bis auf ruperti im herbst 16, dann fuͤrters ... an einem herbstsalz 12 hallfahrten auszufuͤhren1616 Lori,BairBergr. 503Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- meistersalz, sind bis auf st. ruperts fest im herbst [24.9.] 15 hallfarthen, die man das sommersalz, oder sommermeister nennt, von ruperti bis weyhnachten 12 hallfarthen, das wintersalz oder herbstmeister1764 Lori,BairBergr. 643Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)