Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sommersalz

Sommersalz

, n.

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I während des Sommers (I) gewonnenes Salz
  • als ist ... mit denen ... markgrafen zu Brandenburg durch der stadt Luͤneburg buͤrgermeistere und rathmanne dahin gehandelt und verglichen worden, daß die maͤrkischen unterthanen das uͤbrige sommersalz von dannen abholen und an sich erkaufen moͤchten
    nach 1665 NStaatsbMag. VIII 25
II wie Sommermeister 
  • ist ... verglichen worden, bey einem jeden meister- oder sommersalz, das ist von anfang der neuen oder heurigen arbeit bis auf ruperti im herbst 16, dann fuͤrters ... an einem herbstsalz 12 hallfahrten auszufuͤhren
    1616 Lori,BairBergr. 503
  • meistersalz, sind bis auf st. ruperts fest im herbst [24.9.] 15 hallfarthen, die man das sommersalz, oder sommermeister nennt, von ruperti bis weyhnachten 12 hallfarthen, das wintersalz oder herbstmeister
    1764 Lori,BairBergr. 643
unter Ausschluss der Schreibform(en):