Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sondergut

I wie Sonder (I); insb. dem Grundherren zur ausschließlichen Nutzung vorbehaltenes Landstück, -gut
II eigenes Vermögen, Privatvermögen; insb. Sonder-, Eigengut einer Person, der nur eingeschränkte Eigentumsrechte zukommen, namentlich des Sohns gegenüber dem Hausvater (Peculium)
III einzelner Gegenstand