Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Spänglein

Spänglein

, n.

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kleine Spange; auch: von Bettlern zu tragendes Erkennungszeichen
  • betler, die in zunfften vergriffen werdent und doch nit daß spenglin antragen
    1498 VeröfflBadWürt. B 41 S. 142
  • nachdem er [Bettler] vollen weins ... den pettelvogt in bach treten ... hat man im das spenglin abkindet und daruf der statt verwisen
    1540 Freiburg/AnzGMus.3 1999 S. 135
  • zwey silberne kelche ... und 20 paar spänglein, als uͤberfluͤßiges geraͤthe der vormaligen meß-priester
    1721 Knauth,Altenzella III 283
unter Ausschluss der Schreibform(en):