1Span, m., n.

kleines, dünnes herausgehauenes oder -geschnittenes Holzstück; insb. in rechtssymbolischer Verwendung, als Pars pro Toto
    als Symbol einer Besitzergreifung oder Eigentumsübertragung
    als Symbol einer Immobiliarpfändung; bei der Pfändung (häufig aus dem Rahmen der Haustür) herausgehauen, dient der Span im weiteren Vollstreckungsverfahren als Pars pro Toto für die gepfändete Immobilie
    aus einem Weinfass herausgeschnitten, als Symbol für eine Weinpfändung
    zum Beweis des (fristgerechten) Erscheinens bei Richter oder Gericht; ua. vom Galgen abgeschnitten
    von einem Tatort, als symbolisches Corpus Delicti
Stab zur Feststellung der Füllhöhe eines Fasses und zur Vermerkung des Inhalts durch Einkerbung; Kerbholz (I)
meist pl.: Klein-, Abfallholz; ua. als Brennmaterial, wegen leichter Entzündlichkeit feuerpolizeilich reglementiert
Kienspan, harzreiches Holzstück zur Lichterzeugung
Scheide (I), insb. für Degen oder Messer
ein Holzgefäß mittlerer Größe; auch als Hohlmaß
Verwandtschaftsgrad; übtr. von den Kerben im Kerbholz (Bed. II)