Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sperre
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Sperling
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Sperre
, f.I Pfändung, Arrest, Beschlag, Beschlagnahme, insb. durch Anbringen eines Zeichens oder eines Verschlusses, der die gesperrte Sache außer Gebrauch setzt
- 1 zur Sicherung von Schuldansprüchen, Strafgeldforderungen, auch strittigem Gut während eines Rechtsstreits
- 2 zur Sicherung eines Nachlasses (I) gegen Veruntreuung und Unterschlagung
- 3 als Sicherungs- und Strafmaßnahme
II Behinderung, Eintrag
III Festnahme, Gefangensetzung (einer Person)
IV Ausfuhrverbot für best. Waren, insb. für Getreide oder andere Grundnahrungsmittel; Handelsblockade; auch: Abriegelung zur Bekämpfung von Seuchen
V Schließvorrichtung
VI Zeitphase, in welcher die Stadttore verschlossen sind; Zeitpunkt der (abendlichen) Schließung der Stadttore
VII (Rechts-)Streit
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