Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sperrer

Sperrer

, m.

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Torwärter; auch für die Überwachung einer Sperre (IV) zuständige Amtsperson
  • zum feuer sollen reiten und hauptleute seyn der kamrer, der baumeister und der sperrer 
    1456 Gemeiner,RegensbChr. III 243
  • so sol man auch bestellen in yedes thor und türleinsperrers hause 10 schafe; dieselben sperrer söllen auch gepunden sein, söliche schafe bey in unverruckt und in acht zu haben, das die icht ... verloren werden
    1464/70 Tucher,NürnbBaumeisterb. 329
  • bey allen vorgenommenen sperren sollen die auff-, nachseher und sperrer, ob nicht die angethane sperren etwa verletzt oder verruckt worden, oͤffters visitiren
    Ende 17. Jh. CAustr. I 527
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