Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Spielgeld

I Geldeinsatz in einem Spiel (I); offen zu II 
II zum Einsatz in einem Spiel (I) dargeliehenes Geld; Spielschulden; offen zu I 
III Gewinn aus einem (Glücks-)Spiel; offen zu I 
IV Geld, Entlohnung für eine (musikalische) Darbietung, Vorführung
V eine Abgabe auf Musik- und Tanzveranstaltungen
VI Geldbetrag, der zur freien Verfügung steht, Schatullgeld, Taschengeld; bei Frauen insb.: Sondergut, wie Spillgeld