Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Spielgeld
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Spielgeld
, n.IV Geld, Entlohnung für eine (musikalische) Darbietung, Vorführung
V eine Abgabe auf Musik- und Tanzveranstaltungen
VI Geldbetrag, der zur freien Verfügung steht, Schatullgeld, Taschengeld; bei Frauen insb.: Sondergut, wie Spillgeld