Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Spinnstube

I gemeinschaftliche Räumlichkeit eines Orts, die zum Spinnen (I) genutzt wird; insb. als Ort verbotener unsittlicher Zusammenkünfte; offen zu II 
II (abendliche) Zusammenkunft in einer Spinnstube (I); als Anlass unsittlicher Annäherungen häufig verboten
III Räumlichkeit zur Vollstreckung der Arbeitsstrafe des Spinnens (I), auch für das Spinnen als Erziehungs- und Zuchtmaßnahme; Spinnhaus (III); meton.: wie Spinnhausstrafe