Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Spolium
Artikel davor:
Splitterung
Spoliant
(Spoliation)
Spoliator
Spolienklage
Spolienrecht
Spoliensache
spolieren
Spolierte
Spolierung
Spolium
, n.
pl. Spolien, auch lat. flektiert
I
widerrechtliche, eigenmächtige Entsetzung, Verdrängung aus einem Besitz oder einer anderen Rechtsposition; meton. auch der Streitgegenstand einer Spolienklage (Beleg 1744)
bdv.:
Entsetzung (I 1),
Spolierung (I)
vgl.
Restitution
- das sy super spolium wol clagen mugen, dann es stee darinn begriffen, das sy des on recht entwert seien1471 ProtBKammerger.(1465/80) 525
- der gemeynen schlechten spolien vnd entsetzungen halben, so nit mit gewaltiger that, aber doch wider recht beschehenRAbsch. 1548 Art. 38Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- sollen die nidergesetzten in sollichen sachen gemeine spolia belangen, summarie nach ordnung der recht procediren1555 RKGO.(Laufs) II 8 § 7
- damit wir vnd des gerichtsuorwante, die gelegenheit daraus zuersehen, auch ein auffmercken haben, das die causæ summariæ, vnd die keinen langen vorzugk erleiden koͤnnen, als sachen die ein spolium, vnmuͤndige, kirchen, hospitaln, oder ein execution belangen1566 PommHofGO. 19vVolltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- es sollen ... die vrtheyl ... zu nechstem darauff volgendem ordinarij hoffgericht in vollem rath abgehoͤrt ... vnd in dem allwegen die eltisten vnd gefreigte sachen, als spolien, execution, witwen, vnd pupillen belangende ... fuͤr andere gefürdert werdenRottweilHGO. 1573 III 16Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- spolien ... bemercket in denen rechten ... die einem andern widerrechtlich entwendete, oder spolirte sache1744 Zedler 39 Sp. 323
- mit angehefteter einsweiligen gruͤndlichen rechts-ausfuͤhrung in gewaltsamben spolien1766 KlArchRhProv. I 179Faksimile - digitalisiert von der ULB Düsseldorf
II
dem Spolienrecht unterworfener Nachlass eines katholischen Geistlichen
- ein schit geschehen zwischen dem probst vnd den kirchvater s. Nicolai aller spolien halben zu der kirchen gefallen, es sey gewandt, seyden, sammt, gülden oder silbern stück1508 Leipzig/Haltaus 1251Faksimile - in Google Books
- spolien ... heißen auch bei denen canonisten ins besondere die hinterlassenen guͤter derer ohne testament verstorbenen praͤlaten und anderer geistlicher personen, welche ... der apostolischen cammer heimfallen sollen1744 Zedler 39 Sp. 323
- das uͤbrige alles ... will die kirche erben, nach dem recht der bischoͤflichen spolienGGA. (1771) 1134
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