Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Spur

Spur

, f., Spor, n.
I räumliche Abfolge von Hinweisen, Anzeichen (zB. Fußabdrücken), welche es ermöglicht, den zurückgelegten Weg insb. eines flüchtigen Menschen oder verfolgten Tiers nachzuvollziehen
II wahrnehmbarer Hinweis, Anzeichen, Indiz; insb. einer vorangegangenen Straftat
III Verfolgung, Spurfolge