Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Staatsabsehen
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, n.
wie Staatsinteresse
- des staatsabsehen verendert sich offt in einem augenblick und was gestern nutzlich war, kan heute wol abtraͤglich und schaͤdlich seyn1674 Stieler,Sekretariat. II 3
- weil Augustus aus einem besondern staats-absehen seine gesetze ... dem volcke vortrug und durch die menge derer stimmen auctorisiren ließ1734 Zedler VIII 223Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)