Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Staatsabsehen

Staatsabsehen

, n.

wie Staatsinteresse 
  • des staatsabsehen verendert sich offt in einem augenblick und was gestern nutzlich war, kan heute wol abtraͤglich und schaͤdlich seyn
    1674 Stieler,Sekretariat. II 3
  • weil Augustus aus einem besondern staats-absehen seine gesetze ... dem volcke vortrug und durch die menge derer stimmen auctorisiren ließ
    1734 Zedler VIII 223