Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Staatsgeld

Staatsgeld

, n.


I pl.: Geld der Staatskasse, Geldvermögen eines Staats (XIII) 
  • weil sie [oberlandstaͤnde] zur stiftung dieser [West-Indischen] geselschaft aus den gemeinen stahtsgeldern ein ansehnliches hergeschossen
    1677 Zesen,NlLeue 752
  • zu ein- und außcassirung der staats-gelder 
    1684 Sauter,Staatserm. 373
  • daß ihnen alljaͤrlich zuverlaͤssige und oͤffentliche rechnung uͤber die verwaltung des statsgelder abgelegt werden sollte
    1792 Schlözer,StAnzeigen XVII 161
  • [Eid des Postpersonals:] ich schwöre: ... die unverletzlichkeit des briefgeheimnisses unverbrüchlich zu beobachten ... in der verwaltung der mir anvertrauten staatsgelder aufrichtig zu werke zu gehen
    1801 ThurgauBeitr. 90 (1953) 18
  • was ... von staatsgeldern (im gegensatz zum kammergefälle) angeschafft wurde, ist staatsgut
    1804 Gönner,StaatsR. 756
  • [die] zur fuͤhrung der landesregierung gewidmeten staatsgelder 
    1806 Vahlkampf,Miszellen II 418
  • quittungen uͤber bezahlte staats- oder communalgelder 
    PreußGS. 1810 S. 130
  • der landschreiber ... besorgt die staatsgelder, und legt jährlich der zu dem ende gewählten kommission darüber rechnung ab
    1814 Zug (Kt.)/HdbSchweizStaatsR. 289
II von Frankreich an einflussreiche Schweizer Honoratioren ausbezahlte (freiwillige) Pension 
Sachhinweis: Geschfrd. der 5 Orte 21 (1866) 350
  • [Missbräuche bei Verteilung der] staadgelder 
    1764 EidgAbsch. VII 2 S. 274
  • sein sohn ... war in spanischen diensten major, hernach oberstlieutenant bey dem regimente J.-R. ..., auch herr der staatsgelder von den franzoͤsischen pensionen
    1791 HelvLex. Suppl. V 46
unter Ausschluss der Schreibform(en):