Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Staatsinsiegel
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Staatsinsiegel
, n.
wie Staatssiegel
- zue vhrkund deßen haben wir [Herzog von Württemberg] dieser vnßerer nebendisposition drey gleichlautende exemplaria ... verfertigen vnd an selbige vnser fuͤrstl. staats insiegel hencken ... laßen1674 Reyscher,Ges. II 434Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die staats insiegel hat der praͤsidentMünchner StaatsZtg. 3 (1802) 176
- [Schlussformel:] gegeben unter unserm [des Großherzogs von Baden] groͤßern staatsinsiegel und unserer eigenhaͤndigen unterschrift1804 SammlBadStBl. II 578
- [zu des Justizrats] legitimation haben wir [Herzog von Nassau] diese vollmacht eigenhändig unterzeichnet und unser staats insigel beidrucken lassen1813 ArchMrhKG. 9 (1957) 284