Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Staatsinsiegel

Staatsinsiegel

, n.

wie Staatssiegel 
  • zue vhrkund deßen haben wir [Herzog von Württemberg] dieser vnßerer nebendisposition drey gleichlautende exemplaria ... verfertigen vnd an selbige vnser fuͤrstl. staats insiegel hencken ... laßen
    1674 Reyscher,Ges. II 434
  • die staats insiegel hat der praͤsident
    Münchner StaatsZtg. 3 (1802) 176
  • [Schlussformel:] gegeben unter unserm [des Großherzogs von Baden] groͤßern staatsinsiegel und unserer eigenhaͤndigen unterschrift
    1804 SammlBadStBl. II 578
  • [zu des Justizrats] legitimation haben wir [Herzog von Nassau] diese vollmacht eigenhändig unterzeichnet und unser staats insigel beidrucken lassen
    1813 ArchMrhKG. 9 (1957) 284