Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Staatsrecht
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Staatsrecht
, n., Staatenrecht, n.I Summe der Rechtsnormen, die einem Staatswesen (II) zugrundeliegen; öffentliches Recht, insb. Staatsorganisations- und Verfassungsrecht; im Pl. für einzelne, im Staatsrecht begründete Rechte
II Summe der Rechtsnormen, die das Verhältnis von Staaten (XIV) untereinander regeln; Völkerrecht
III reichsritterschaftliches Staatsrecht Summe der Rechte und Pflichten der Reichsritterschaft hinsichtlich ihrer Untertanen, Mitglieder und Institutionen untereinander wie auch gegenüber Kaiser und Reich