Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Staatsrecht

Staatsrecht

, n., Staatenrecht, n.
I Summe der Rechtsnormen, die einem Staatswesen (II) zugrundeliegen; öffentliches Recht, insb. Staatsorganisations- und Verfassungsrecht; im Pl. für einzelne, im Staatsrecht begründete Rechte
II Summe der Rechtsnormen, die das Verhältnis von Staaten (XIV) untereinander regeln; Völkerrecht
III reichsritterschaftliches Staatsrecht Summe der Rechte und Pflichten der Reichsritterschaft hinsichtlich ihrer Untertanen, Mitglieder und Institutionen untereinander wie auch gegenüber Kaiser und Reich