Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtarchiv

Stadtarchiv

, n.

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städt. Einrichtung zur Verwahrung und systematischen Ordnung des amtlichen Schriftguts der betreffenden Stadt (III) 
  • dieweil aber bey allhiesigem stadtarchiv hiervon noch einige acta vorhanden
    1698 Königshoven,Chr. 887
  • zu urkhundt und stätter erhaltung dessen dises stüffts briefs [sind] drey gleich lautendte exemplaria errichtet, hievon ... das dritte aber in das alhiesige statt archiv deponiret worden
    1760 QÖstG. XV 835