Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtfischer
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Stadtfischer
, m.I Fischer (I), der von einer Stadt (III) in Bezug auf den Fang, Kauf und Verkauf von Fischen privilegiert ist
II Fischer (I) in städt. Diensten; zT. mit der Oberaufsicht über die anderen Fischer und die Fischwasser betraut