Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtkeller

I städt. 1Keller zu Lagerung und Verkauf bzw. Ausschank insb. von Getränken, va. von besonders hochwertigem, dort exklusiv angebotenem Wein und Bier; auch: städt. Trinkstube, Ratskeller; urspr. zumeist im Rathaus (I) 
II ein städt. Gefängnis