Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadturbar
Artikel davor:
Stadtturm
Stadttürmer
Stadttürmerdienst
Stadtübung
Stadtuhr
Stadtungeld
Stadtuntergänger
Stadtunterrichter
Stadtunterschreiber
Stadtuntertan
Stadturbar
, n., f.I städt. Gewerbe, stadtbürgerliche Erwerbstätigkeit; meton.: das Recht zur Ausübung und die Einkünfte daraus
II an den Stadtherrn (I) zu erbringende städt. Abgabe