Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Städtmeister
Artikel davor:
Stadtmaß
Stadtmauer
Stadtmauerreparation
Stadtmaurer
Stadtmaurermeister
Stadtmaut
Stadtmautner
Stadtmedikus
Stadtmeier
Stadtmeierhof
Städtmeister
, m., auch Stadtmeister, m.I Bürgermeister (I) einer Stadt (III); Vorsteher von Stadtrat (I) und Stadtregiment, auch als einer von zwei oder mehr Städtmeistern, die sich in der Stadtregierung abwechseln; häufig zugleich mit richterlichen Befugnissen
II wie Stadtwerkmeister
III in einer Stadt (II) ansässiger Handwerksmeister
IV bei den Steinmetzen: einer städt. Zunft angehöriger Handwerksmeister, iU. zum Meister in einer Bauhütte
V städt. Prüfer von Gold- und Silberwaren auf deren Edelmetallgehalt