Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Städtmeister

Städtmeister

, m., auch Stadtmeister, m.
I Bürgermeister (I) einer Stadt (III); Vorsteher von Stadtrat (I) und Stadtregiment, auch als einer von zwei oder mehr Städtmeistern, die sich in der Stadtregierung abwechseln; häufig zugleich mit richterlichen Befugnissen
III in einer Stadt (II) ansässiger Handwerksmeister
IV bei den Steinmetzen: einer städt. Zunft angehöriger Handwerksmeister, iU. zum Meister in einer Bauhütte
V städt. Prüfer von Gold- und Silberwaren auf deren Edelmetallgehalt