Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ständeanlage
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, f.
eine (freiwillige) Abgabe der Landstände
- das denselben [stenndt und paursman] über die ... bewilligte 8 lanndtsteuern und vier stenndt anlagen, so zu abledigung des übernommen fürstl. schuldenlasts verwendt werden sollen, in sollicher zeit noch merrere und grössere pürden zutragen ganntz beschwerlich [fallen werde]1595 v.Frauenholz,Heerw. III 2 S. 158
- daß diese staͤndeanlage ein freiwilliges, von den landesfuͤrsten sehr verdanktes opfer warenJ.G.B. Panzer, Ursprung und Umfang der Landständischen Rechte in Baiern I (1798) 156
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