Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ständer
Artikel davor:
Stand
Standarte
Standbrief
Stande
Ständeanlage
(Standebier)
Ständebrief
Standeigen
standeigen
Standemaß
Ständer
, m.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
I
großes Fass, Stande
- cubella: stander2. Hälfte 15. Jh. DiefenbGl. 160bFaksimile - in Google Books
- die vam Stralssunde ... nemen ere kindere, und laten sie eren vorlopenen monneken und uprurschen predigheren in ungewigedem water in einem becken edder emmer edder in standeren water, an alle form dopen1529 BaltStud. 18 (1860) 175
- [bey fewerszgefahr sollen] sie alszbald nach erhörtem glockenschlag, den wasserschlaiffen ... zueylen, dieselben in den furten, ständern und röhrkästen ... füllen lassen, und dem fewer unsäumlichen zufuhren1630 Breslau/DWB. X 2, 1 Sp. 741
II
Hypothek
- ständer: in Thüringen das capital so auf einem hause bestaͤndig stehen bleibt und verzinset wird1741 Frisch II 318Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- ein auf einem grundstücke stehendes capital, wenn es auf demselben beständig haften und verzinset werden muß, wird in manchen gegenden ein ständer genannt1780 Adelung IV 667Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
III
Stützbalken, Holzpfosten
- [windegelt:] van stenderen de beneden XX vote lang zin II sol englis1303 BremStR. 296
- mandat, daß die zimmer- und mauerleute keine haͤuser von stender und lehmwerke, sondern solche aus dem fundament mit steinen und brandmauern aufbauen1684 Dreyer,Einl. 198Faksimile - in Google Books
- [visitation] ob die geschlinge um die dorf-brunnen ... und die stender und schwengels, wie auch die eymer, worinnen das wasser aufgezogen wird, fertig und brauchbahr seyn1756 Rabe,PreußG. I 2 S. 484Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
IV
Standfuß, Trägersäule eines Reliquienbehälters; bei der Eidablegung
- die kundschafft sollen sy furen ... jn dem stifft vor dem staffel, vnd welcher partey geburt, eyde zcu thun, dy sollen dy helgen habe vnd dy ander parthey den steder [!]1405 Eberstein2 II 7