Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stättegeld

Stättegeld

, n., Stattgeld, n.
I Abgabe, Gebühr von einem Marktstand oder einer Krambude bzw. für den Verkauf best. Waren auf einem Markt (I); auch das Recht der Abgabenerhebung und die Einnahmen daraus
II Grundzins, Pachtzins; Zins, Abgabe für die Nutzung eines Grundstücks
III Gebühr für eine Grabstelle
IV Entgelt für die Verwahrung fremder Gegenstände