Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stättegeld
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Stättegeld
, n., Stattgeld, n.I Abgabe, Gebühr von einem Marktstand oder einer Krambude bzw. für den Verkauf best. Waren auf einem Markt (I); auch das Recht der Abgabenerhebung und die Einnahmen daraus
III Gebühr für eine Grabstelle
IV Entgelt für die Verwahrung fremder Gegenstände