Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stallgericht

Stallgericht

, n.

niederes Gericht, das insb. für Streitigkeiten aus dem Pferdehandel (I) zuständig ist; zT. auch mit administrativen Aufgaben; auch die Gerichtssitzung
  • im stallgricht braucht er seltzam sit gegn anderen, taubt, wüet, ist rauch
    1618 SchweizId. VII 1465
  • bey der wette, dem marstalle und stallgerichte vorhandene liegende gruͤnde
    1665 DiarEurop. 18 (1669) App. V 128
  • streitigkeiten in bezug auf den pferdhandel sind von der gerichtsbarkeit des stadtgerichtes ausgenommen und werden von dem stallgericht entschieden, dessen zwey vorsteher die aufsicht uͤber den obrigkeitlichen marstall haben
    D.v. Wyss, Polit. Hdb. für Zürich (ebd. 1796) 147
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