Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stallherr

I Ratsherr, der dem städt. Marstall (I) vorsteht; auch mit gerichtlichen und administrativen Funktionen
II in Straßburg: Vorsteher des Stalls (IX); auch mit der Oberaufsicht über den städt. Marstall (I) und die Stadtsöldner sowie mit weiteren administrativen Aufgaben betraut