Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stammbaum

I einem Baum und seinen Verästelungen nachempfundene bildliche Darstellung der Verwandtschaftsbeziehungen in einer Familie unter gleichzeitiger Rückführung der Familienmitglieder auf einen gemeinsamen Stammherrn (I); ua. als Abstammungsnachweis; meton.: Genealogie einer Familie
II 1Stamm (I) als Baumaterial