Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stammbuch

I Familienstammbuch, (in einem Band zusammengefasstes) Verzeichnis der Familienangehörigen, Eheschließungen, Geburts- und Sterbefälle einer Familie, zT. mit einem Stammbaum (I) versehen; auch: Familienchronik
II Personenregister, insb. Adelsregister, Einwohnerverzeichnis
III Buch, in das sich insb. Bekannte und Gönner mit Denksprüchen, Dankesworten, Gruß- oder Empfehlungsformeln uä. eintragen; Poesiealbum