Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Standrecht

Standrecht

, n., Standesrecht, n.
I gerichtliches Schnellverfahren zur Aburteilung best. schwerer Straftaten, insb. bei offenkundiger oder handhafter Tat
II milit.: Standgericht (II), standgerichtliches Verfahren; auf die sofortige Verurteilung nach kurzem Prozess folgt die unverzügliche Strafvollstreckung
IV Versäumnisurteil bei grundlosem Nichterscheinen einer korrekt geladenen Prozesspartei
V Recht, binnen einer best. Frist anstelle des Käufers in einen (Grundstücks-)Kaufvertrag einzutreten und die Kaufsache gegen Erstattung des Kaufpreises und aller Vertragskosten zu erwerben, Einstandsrecht (I); insb. als dingliches Recht an fremden Grundstücken
VII (Recht auf die Erhebung einer) Gebühr für das Anlegen von Schiffen
VIII Gesamtheit der Vorrechte, Privilegien eines Standes (I) 
IX (noch) bestehender Rechtszustand