Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Standrecht
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Standrecht
, n., Standesrecht, n.I gerichtliches Schnellverfahren zur Aburteilung best. schwerer Straftaten, insb. bei offenkundiger oder handhafter Tat
II milit.: Standgericht (II), standgerichtliches Verfahren; auf die sofortige Verurteilung nach kurzem Prozess folgt die unverzügliche Strafvollstreckung
IV Versäumnisurteil bei grundlosem Nichterscheinen einer korrekt geladenen Prozesspartei
V Recht, binnen einer best. Frist anstelle des Käufers in einen (Grundstücks-)Kaufvertrag einzutreten und die Kaufsache gegen Erstattung des Kaufpreises und aller Vertragskosten zu erwerben, Einstandsrecht (I); insb. als dingliches Recht an fremden Grundstücken
VI wie Standgeld (I)
VII (Recht auf die Erhebung einer) Gebühr für das Anlegen von Schiffen
VIII Gesamtheit der Vorrechte, Privilegien eines Standes (I)
IX (noch) bestehender Rechtszustand