Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steckenknecht
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Steckenklieber
Steckenknecht
, m.I milit.: Gehilfe eines Profosen (I); ua. mit Festnahmen und Strafvollstreckung betraut; als sog. unehrlicher Beruf
II wie Stadtknecht
III ein Kirchendiener, der für Ordnung und Ruhe im Kirchengebäude zu sorgen hat