Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stegreif
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Stegreif
, m., Steigreif, m.I Steigbügel; ua. in Bezug auf das Halten des Stegreifs als Unterwerfungsgeste und bei der Pferdprobe zum Beweis der Testierfähigkeit; auch übtr., aus/auf dem Stegreif spontan, sofort
III sich aus dem Stegreif nähren/vom Stegreif leben (uä.) vom Straßenraub leben, seinen Lebensunterhalt auf kriminelle Weise bestreiten
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