Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stegreif

Stegreif

, m., Steigreif, m.
I Steigbügel; ua. in Bezug auf das Halten des Stegreifs als Unterwerfungsgeste und bei der Pferdprobe zum Beweis der Testierfähigkeit; auch übtr., aus/auf dem Stegreif spontan, sofort
II Fußbügel an einer Stegreifarmbrust zum Fixieren der Waffe beim Spannen (VII) 
III sich aus dem Stegreif nähren/vom Stegreif leben (uä.) vom Straßenraub leben, seinen Lebensunterhalt auf kriminelle Weise bestreiten