Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): steigern/Steigern
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2Steige
steigen
1Steiger
2Steiger
Steigeramt
Steigerdienst
Steigerer
Steigerkauf
steigerlich
Steigerlohn
steigern
, v.I (Preis, Kosten) erhöhen, anheben
II etw. verteuern, zu einem höheren Preis anbieten
III verstärken, verschärfen
IV von Münzen: im Nennwert (über den realen Wert hinaus) erhöhen
V jn. zu etw., insb. zu einer erhöhten (Geld-)Leistung nötigen; mit höheren Ausgaben belasten
VI versteigern
Steigern
, n.I wie Steigerung (I)
II wie Steigerung (III)