Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): steigern/Steigern

I (Preis, Kosten) erhöhen, anheben
II etw. verteuern, zu einem höheren Preis anbieten
III verstärken, verschärfen
IV von Münzen: im Nennwert (über den realen Wert hinaus) erhöhen
V jn. zu etw., insb. zu einer erhöhten (Geld-)Leistung nötigen; mit höheren Ausgaben belasten
VI versteigern