Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stein
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(steimen)
Stein
, m.I Baustein, Mauerstein, Ziegelstein, Steinquader; insb. im Pl. auch allg.: steinernes Baumaterial, auch als (noch) ungebrochener Fels, etwa im Steinbruch (I); insb. in Bauvorschriften, zT. ist als Strafe eine best. Anzahl von Steinen abzuliefern; erster Stein Grundstein
II Edelstein, Schmuckstein; auch: edelsteinähnliches Schmuckobjekt
III Erz; verdeutlichend auch als erzlicher Stein
IV Findling, Felsblock
V (handlicher) Geröllstein oder Feldlesestein; selten auch handlicher bearbeiteter Stein
- 1 zur Markierung einer Stelle
- 2 als Wurf- oder Schlagwaffe, verbotene Wehr
- 3 insb. als Wurfwaffe zum Steinigen (I) von Mensch oder Tier
- 4 beim Steinstoßen und ähnlichen Betätigungen
- 5 zum Treiben von Fischen
- 6 in rechtssymbolischen Handlungen
- 7 als Briefbeschwerer
VI Grenzstein, 1Markstein (I), Flurstein; als eigens an die Grenze gesetztes Kleindenkmal oder an entsprechender Stelle vorhandener Findling; paarformelhaft mit Rain (III); als blauer Stein werden gewisse Grenzsteine bezeichnet, an welchen best. Amtshandlungen zwischen benachbarten Herrschaften stattfinden, etwa die Übergabe von Gefangenen
VII Loszeichen (I 2), Grenzsteinzeuge; am Grenzstein vergrabener Gegenstand, der im Streitfall den Aufstellungsort des Grenzsteins bestätigt; zumeist ein Kohle-, Glas- oder Ziegelstück, später auch Tontäfelchen (mit Eingravierungen)
VIII Gerichtsstein, insb. als blauer oder heißer Stein; auch: als Bez. für eine Gerichts- oder Richtstätte; wohl auch: Pranger, Staupsäule
IX Schandstein, Lasterstein (I); für die Strafe des Steintragens; oft behauen oder bemalt zur Illustration des begangenen Vergehens
X Gewichtsstein, steinernes Gewicht bei der Folter des Aufziehens (A I 1) oder Wägens
XI eine Gewichtseinheit, insb. für landwirtschaftliche Produkte und Handelswaren; häufig 16 oder 20 Pfund (I)
XII aus Steinen (I) erbautes Gebäude; auch als Eigenname
- 1 Burg, Adelssitz; ua. als Gerichtssitz und als Ort zur Ablieferung von Abgaben
- 2 Gefängnis, Schuldturm
XIII Stock und Stein (uä.) bildhaft für die Gesamtheit von Grund und Boden, insb. unbebautes Land; oft in Pertinenzformeln; über Stock und über Stein querfeldein
XIV Steinsockel, hoher Steinblock; ua. als Aufstiegshilfe für Reiter
XV Grabstein, steinerne Grabplatte; auch allg.: mit einer Inschrift versehene Steinplatte, -tafel
XVII Schleifstein
XVIII Pflasterstein
XIX Spielstein, Figur im Brettspiel; auch übtr.
XX heißer Stein Bez. für eine städt. Spielbank; als Lokal, in welchem exklusiv best. Glücksspiele (mit Würfeln) zulässig sind; auch das Glücksspiel selbst
XXI Nierenstein, Blasenstein
XXII Hagelkorn