Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steinwurf

I Distanz, über die mit einem Stein (V) geworfen werden kann; als (ungefähres) Entfernungsmaß
II Wurf mit einem Stein (V) auf eine Person, auch die hierdurch hervorgerufene Körperverletzung; in Buß- und Strafvorschriften
III Wurf mit einem Stein (V) als rechtssymbolischer Akt, insb. um ein Verbot auszusprechen