Steinzins, m.
Steinzins, m.
(Recht auf die) Abgabe auf die Erträge eines Steinbruchs (I)
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[Verkauf eines] bruch ... mit holcze, wesin, wesinszinsen, steinbroche und steinczinsen1462 Wutke,SchlesBergb. I 89 Faksimile
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haben wir verordnet ... was ein ieder von den gebrochenen sorten zu stein-zinß reichen und geben soll1628 CAug. II 296 Faksimile
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concession ... die grubenarbeit zuzutheilen, jedoch ohne ... den erben der vorigen arbeiter ... einen steinzinns oder dergleichen zu praͤstiren1752 BrschwWolfenbPromt. VII 30