Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stellgeld
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Stellgeld
, n.I Abgabe auf den Warenverkauf, insb. an einem Marktstand; Marktgebühr, Standgeld (I); idR. an die Stadt zu entrichten; auch: die Einnahmen daraus
II Gebühr für die Lagerung (von Holz)
III Gebühr für das Unterbringen von Vieh
IV Gebühr für eine Grabstelle
V Entschädigung, die demjenigen zusteht, auf dessen Grund ein fremder Bienenschwarm eingefangen wird