Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stellmacher

Stellmacher

, m.

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(zunftgebundener) Hersteller von Rädern, Wagen, Karren und weiteren aus Holz gefertigten Gerätschaften; Wagner
  • H. stellemakere 
    1284 MecklUB. X 491
  • vif verdinge sin in ... huse des stellemekeres unde vif verdinge geldes in her H. huse
    1324 WernigerodeUB. 39
  • haben wir rademecher vnnd stellemecher gemacht eine geßelschafft nach gütter gewonheit ander hantwergk
    15. Jh. LeipzInnO. 18
  • alle diese vorhergeschriebene articul haben wir sämmtliche rade- und stellmacher alhie in H. ... wohl zu halten ... angenommen
    1599 HambZftRolle 200
  • zweyen persohnen ... die man alhier zue dienern, alß den einen zum schirmeister unndt den andern zum stellmacher bestaltt
    1604/05 ActaBrandenb. I 631
  • sollen den stell- und rademachern zur verfertigung ihrer meisterstücke keine gewisse zeit von den altmeistern gesetzet [werden], doch müssen sie auch mit machung desselben nicht zu säumig ... sein
    1689 Schmidt,EberswaldeHandw. 128
  • dem stellmacher ... vor ein neu rad in der waschfrauen schubkarren zahlt [3 gr.]
    1697 HistBeitrPreuß. II 285
  • tischler, drechsler, stell- und rademacher ... welche mit holz und spaͤhnen umgehen, sollen ihres feuers ... wohl wahrnehmen
    1722 HalberstProvR. 156
  • sollen fürs künftige auf dem lande ... nur die handwerker der zimmerleute, maurer ... wagner oder stell- und schirrmacher, welche letztere drei benennungen allhier für einerlei hantierung genommen werden, ... gestattet sein
    1767 Sachsen/QNPrivatR. II 2 S. 358
  • [als eine ausnahme ist] denen innungen der stellmacher, hufschmiede, schuster ... das setzen der landmeister erlaubt
    1781 VerordnAnhDessau I 203
  • den stellmachern wird ... bei einer strafe von zwanzig thalern verboten, keine neue achse von geringerer .... breite zu verfertigen
    1809 v.Berg,PolR. VII 608
unter Ausschluss der Schreibform(en):