Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1Stelze

1Stelze

, f.
I Stelzfuß, Holzbein, Krücke, Gehstock
II pl.: eine (hölzerne) Steh- und Gehvorrichtung zur Erhöhung der Beinlänge und Verlängerung der Schrittweite, ua. zum Durchwaten von Gewässern
IV im Bergbau: kurze Stütze unter der Schachtfördermaschine
V dreibeiniger Stuhl
VI eine Fangvorrichtung bei der Jagd
VII ein Werkzeug zum Einpflanzen von Weinstöcken
VIII horizontal sich zuspitzender Teil eines Grundstücks; über einen Nachbaracker herausragender Ackerteil; winkelförmiges Grundstück; auch als Flurname?