Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1Stelze
Artikel davor:
Stellmann
Stellpferd
Stellstatt
Stelltag
Stellung
(Stellungmacher)
Stellungsversicherung
Stellvertreter
Stellvertretung
Stelz
1Stelze
, f.I Stelzfuß, Holzbein, Krücke, Gehstock
II pl.: eine (hölzerne) Steh- und Gehvorrichtung zur Erhöhung der Beinlänge und Verlängerung der Schrittweite, ua. zum Durchwaten von Gewässern
III wie Stange (XIV)
IV im Bergbau: kurze Stütze unter der Schachtfördermaschine
V dreibeiniger Stuhl
VI eine Fangvorrichtung bei der Jagd
VII ein Werkzeug zum Einpflanzen von Weinstöcken
VIII horizontal sich zuspitzender Teil eines Grundstücks; über einen Nachbaracker herausragender Ackerteil; winkelförmiges Grundstück; auch als Flurname?
Artikel danach:
2Stelze
stelzelt
stelzen
(Stelzgänger)
(Stelzmacher)
stemmen
Stemmung
Stempel
Stempelamt