Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steueramt
Artikel davor:
Stetungbrief
stetwährend
stetwillig
1Steuer
2Steuer
Steuerabgabe
Steuerablegung
Steuerabschreibung
Steuerakte
Steuerakzise
Steueramt
, n.I für die Steuerhebung, die Führung von Steuerbüchern und die Verwaltung von 1Steuern (III u. V) zuständige Behörde; Fiskus
II Posten, Stelle, Würde einer mit der Steuerhebung betrauten Amts- oder Ratsperson