Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steueranschlag
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Steueransage
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, m.
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I
wie Steuerfuß
- daß dieser eben erwaͤhnten verordnung auch in betreff der moderation des steuer-anschlages auff den guͤthern des adels ... voͤllig nachgelebet werde1680 SammlLivlLR. II 776Faksimile - in Google Books
- wuͤrden auch die feldsteußlere ... finden, daß das wasser einem gutsinnhaber ein betraͤchtliches stuͤk weggerissen ... so sollen sie dem steuersaz davon anzeige machen, damit solcher den steuer-anschlag des guts darnach mehre oder mindere1786 AbhFeldsteußler 25
- an manchen orten war die einrichtung ... so, daß bei einem lehenbaren bauernhof ... jeder bebaute morgen zu 20 fl. steuerstok angeschlagen wurde ... daß also auf jedem hof der steueranschlag sich vergroͤßerte, so oft der bauer einen oͤd liegenden hofmorgen weiter anbaute1793 Lang,Steuerverf. 244Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
II
wie Steueranlage (II)
- wann die burger zu ainander komen wellen von stewr ansleg oder ander irer notturfft wegen, so sullen sy ... in den krewtzgang zu ainander kommen1454 FRAustr. II 4Faksimile - digitalisiert im Rahmen von Czech Medieval Sources online
- zu schulden-, quartiers-, steür-anschläg und anderen, die gemaine burgerschaft concernierenden sachen ... mues auch der aüssere stattrath zur consultation beigezogen [werden]1690 OÖsterr./ÖW. XII 474
- ist verordnet worden, daß bei formierung des steüranschlag billichmessige gleichheit solle gebraucht [werden]1690 OÖsterr./ÖW. XII 481
- steueranschlag zeiget eigentlich das geschaͤffte an, wodurch die grundstuͤcke in classen gebracht, ihre nutzungen berechnet, und ein gewisser theil des gewinnstes zur contribution bestimmet werden1758 v.Justi,Staatsw. II 329Faksimile (ca. 87 KB)
III
wie Steuerregister, Kataster
- die land- und guͤter-steuern werden von denen unbeweglichen ... steuerbahren guͤthern, zinsen und einkuͤnften ... nach innhalt der ... catastrorum und steuer-anschlaͤge gegeben1678 AltenburgSamml. I 613Faksimile - in Google Books
- [Buchtitel: J.J. Müller,] de catastris. von steuer-anschlägen [Jena 1692]
- daß es guͤter gebe, welche niemalen in einigem catastro oder steuer-anschlag begriffen, sondern ... von unfuͤrdenklichen zeiten her von allen anlagen ... frey gewesen1758 Cramer,Neb. X 17
- catastra, steueranschlaͤge, aestima: sind register, welche die guͤther und das vermoͤgen der unterthanen in sich fassen und zugleich schaͤtzen ... sie haben eine vollkommene treue und beweisen voͤllig1762 Wiesand 185Faksimile - in Google Books
- lehnguͤter oder aber erbgrundstuͤcke, die in keinem steueranschlag stehen1794 Schwarz,LausWB. V 20Faksimile (ca. 88 KB)
- catastra sind register, welche die guͤther und das vermoͤgen der unterthanen in sich fassen und zugleich schaͤtzen. sie werden im deutschen steueranschlaͤge genannt1800 RepRecht V 163Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
IV
Berechnung, Schätzung des Steuerertrags
- man bringt ganze länder nach ihrem ertrage in anschlag, wie denn hier vornehmlich steuer- und accis-anschläge über vermuthliche einnahmen und über wichtige ausgaben in friedens- und krieges-anstallten vorkommen1773 Krünitz,Enzykl. II 208
V
Steuerschuld
- innemen des guets, so der stat verfallen ist: J.P., dem puxnmaister, verkauft ain haus ... vonwegen 85 ℔ dn., so der stat steuransleg und ander mitleidung darauf versessen seind gewesen, facit 85 ℔ dn.1485 JbKunsthistKaiserh. 17 (1896) p. 201