Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steuereintreiber

Steuereintreiber

, m.

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wie Steuereinnehmer 
  • hat iedweiliger dorfmaister sambt die steuereintreiber ... das diser ordnung ... fleißigist nachgelebt ... die obsicht zu tragen
    1696 Tirol/ÖW. II 201