Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1Steuerknecht

I (vereidigter) Gehilfe eines Steuereinnehmers 
II in Tirol: Quote der von den Landesständen zu entrichtenden 1Steuer (III), berechnet nach Zahl und Monatssold der von ihnen zu stellenden Kriegsknechte; auch der nach dieser Quote Zahlungsverpflichtete