Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1Steuerknecht
Artikel davor:
Steuerinstruktion
Steuerinteresse
Steuerjahr
Steuerkammer
Steuerkapital
Steuerkäse
Steuerkasse
Steuerkassierer
Steuerkataster
Steuerkern
1Steuerknecht
, m.I (vereidigter) Gehilfe eines Steuereinnehmers
II in Tirol: Quote der von den Landesständen zu entrichtenden 1Steuer (III), berechnet nach Zahl und Monatssold der von ihnen zu stellenden Kriegsknechte; auch der nach dieser Quote Zahlungsverpflichtete