Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steuernachlassung

Steuernachlassung

, f.

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wie Steuererlaß 
  • den C. wird die steuͤer nachlassung bewilliget: darnach brachte der keiser der C. gegebende steuͤernachlassung vor den raht
    C.M. Grotnitz v. Grodnau, Hist. Beschreibung (Frankfurt 1657) 509
  • so hat die churfl. hofkammer ... die befreyung von den hofanlagen und anderen landesherrl. gaben, welchen die steuernachlassung jedesmal nachzufolgen pflegt, auszudehnen
    1785 KurpfSamml. III 305