Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steuerrechnungsabnahme
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Steuerperson
Steuerpfennig
Steuerpflicht
steuerpflichtig
Steuerprokurator
Steuerprotokoll
Steuerquantum
Steuerquote
Steuerrechner
Steuerrechnung
Steuerrechnungsabnahme
, f.
amtl. Bestätigung der Richtigkeit einer Steuerrechnung (II)
bdv.:
Steuerreitungsabnahme
- das es bey dem collegio undt acht deputirten zu der steuerrechnungsabnahme sein verbleiben haben [möge]1686 CDSiles. 27 S. 325
- zu erwägen ... ob eine solche rechnung nicht auf dem erbentag jährlich nach geendigter steuerrechnungs-abnahme ... vorgebracht, examiniret und abgenommen würde1764 ActaBoruss.BehO. XIII 361