Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steuerrechnungsabnahme

Steuerrechnungsabnahme

, f.

amtl. Bestätigung der Richtigkeit einer Steuerrechnung (II) 
  • das es bey dem collegio undt acht deputirten zu der steuerrechnungsabnahme sein verbleiben haben [möge]
    1686 CDSiles. 27 S. 325
  • zu erwägen ... ob eine solche rechnung nicht auf dem erbentag jährlich nach geendigter steuerrechnungs-abnahme ... vorgebracht, examiniret und abgenommen würde
    1764 ActaBoruss.BehO. XIII 361