Steuertreiber, m.

wie Steuereinnehmer; auch mit anderen Aufgaben betraut
  • darauf er [dorfmaister] ... die steurregister hinnach ausschreiben kan und den steurtreibern selbige durch den grichtsdiener alspalt überschicken
    1648 Tirol/ÖW. V 42 Faksimile
  • solle ein steuertreiber alle zwei jahr gesetzt werden, welcher die schuldigkeit auf sich hat, die herrn und nachbarn zu die gemeinszusammenkünften einzuberufen und die übrige nachbarschaftsschlüsse auszurichten
    1782 Tirol/ÖW. V 530 Faksimile