Stiftsdienst, m.
Stiftsdienst, m.
I
für ein ¹Stift (I) zu leistender Frondienst
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[schuldig] thu furen uth unseren buschen up unser abdien 8 voider holtz und dan noch thu leisten einen stiftzdienst, als alle andere unsers stiftz underdanen1589/90 WerdenUrb. II 739
II
Abgabenleistung bzw. Frondienst für einen Stiftsherrn (III)
bdv.:
Frondienst,
Robot (I)
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es ist ... am mitihen dernah [sand gallen tag] stift- und traiddienst zu W. auf dem kastn einzunembenAnf. 16. Jh. OÖsterr./ÖW. XIV 553 [hierher?]
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daß ihr deme ... grundherrn ... allen gebuͤhrenden gehorsamb mit raichung der stifft-dienst und anderer schuldigkeit wie treue underthanen ... schuldig seyndGuggenberger,Form. 214