Stiftskanzlei, f.
Stiftskanzlei, f.
Kanzlei eines ¹Stifts (I); mit administrativen und gerichtlichen Aufgaben
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ist nach obig genommener copey dasz senatui zugefertigte original ... wieder zur fürstl. stiftscanzley eingesendet1676 GQProvSachs. 44 S. 435
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wird von denen furstl. schleswig-holsteinischen zur quedlinburgischen stiftscanzley verordneten räthen ... vor recht erkand1721 BrandenbSchSt. II 759
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daß niemand in sachen unter 50 fl. an die stiffts-cantzley soll appeliren koͤnnen1749 Moser,StaatsR. 40 S. 292 Faksimile
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[das gerichts-protocoll soll] nicht nur auf allmahliges begehren, sondern auch zu ende jeden monaths der stiffts kantzley zur einsicht vorgelegt werden1773 Kaltenbaeck II 246