Stiftsvogt, m.
Stiftsvogt, m.
Schirmer (I), Schutzherr (II 2) eines ¹Stifts (I); ua. mit der weltlichen Gerichtsbarkeit über die Stiftsuntertanen (I) betraut
Oberbeamter, Finanzverwalter eines ¹Stifts (I), zT. nur mit Zuständigkeit für einen Sprengel (II); auch mit richterlichen Funktionen