Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stime
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Stillstehen
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Stillwächter
(Stillwahrheit)
Stime
, f.
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aus ital. stima
amtl. Schätzung (I) einer Ware, Preisfestsetzung; meton. die hierfür zuständige Behörde; auch: ideelle Wertschätzung
amtl. Schätzung (I) einer Ware, Preisfestsetzung; meton. die hierfür zuständige Behörde; auch: ideelle Wertschätzung
- so soll der koufman die scharnutzn nemen und ... den selber antwurten auf die stima, dan die dazu gesetzt sind und sol sy laussen stimiern, wie die negl fusti halten1506 DHandelsakten V 184
- negelin verkouft man gewonlich zu V. by dem ℔ und welches nit gantz lauter sind, kouft man auf die stima1506 DHandelsakten V 184
- man macht auch gewonlich in P. in yedm dorf alle jar ain stima oder voza oder saxo, wie vil ain tunell mandl in stainen lutter mandl geb1506 DHandelsakten V 163
- der M.Z. helt seine bilder in grosser stimme1610 QSchrKunstg.2 VI 72
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